Checkliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit für die Baubeschreibung / das Leistungsprogramm eines Bauvertrages)  
Abwasser / Kanalisationsanschluss: Prüfen, ob der Vertrag den Anschluss an das öffentliche Netz vorsieht (gleich, wie viel Meter entfernt).

Aushub: Prüfen, was mit diesem geschieht.

Bauleiter: „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“; wenn die Baufirma den Bauleiter bezahlt, sollte bedacht werden, dass dieser kritisch zu beachten sein wird. Man sollte sich überlegen, ob es nicht Sinn macht, selbst die Bauleistungen zB durch Tüv, Dekra o.ä. Organisationen zur Prüfung zu beauftragen.

Baustelleneinrichtung: Klären, wer stellt was auf wessen Kosten zur Verfügung.

Bodengutachter: Wenn Kosten nicht vom GU/GÜ zu übernehmen sind, klären was am Markt der „übliche“ Preis ist.

"Circa" Angaben: Prüfen, bei welchen Leistungen man solche Angaben hinnehmen kann und wo nicht. Bei Angaben zur Wohnfläche sollten circa Angaben nicht hingenommen werden. Geklärt werden sollte auch, wonach die Wohnfläche berechnet wird (Achtung: hier sind erhebliche Abweichungen möglich mit denen der eine oder andere Bauherr nicht rechnet!).

Detaillierte Gebäudedaten verlangen: Dazu zählen u.a. genaue Angaben über die Gebäudeabmessungen, die Bruttogeschossfläche (BGF), die Wohnfläche (Wfl-nach Wohnflächenverordnung) und die bloße Nutzfläche (NF) nach DIN 277, des weiteren die Anzahl der Vollgeschosse mit Keller und Dachgeschoss, die Anzahl der Räume und die exakten Fertighöhen in den einzelnen Räumen (insbesondere beim Wohnkeller wichtig).

Eigenleistung: Eigenleistungen können Geld sparen helfen. Aber: Klären, ob man hierzu die Zeit und das nötige Know-How hat! Lassen Sie sich nicht vorschnell davon überzeugen, dass zB der Trockenbau von Ihnen fachgerecht erbracht werden kann. Meistens dürften Handwerksleistungen, die über den bloßen Anstrich hinausgehen, für den Baulaien ein Problem darstellen. Klären, wer haften soll, wenn durch die Eigenleistungen Schäden oder Zeitverzögerungen entstehen. Klären, was es Sie kosten würde, wenn Sie die Eigenleistung zB mangels Zeit oder Kompetenz bei einer anderen Baufirma beauftragen müssten.

Energieeinsparverordnung (EnEV): Prüfen, ob die Richtlinien der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden.

Fallrohre: Prüfen, ob der Preis den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz (oder die eigene Zisterne) beinhaltet.

"Gleichwertiges Material“: Besser ist es vor Vertragsschluss zu klären, was konkret eingebaut werden soll. Dies hilft den Streit über die Farge der "Gleichwertigkeit" zu vermeiden.

Holz: Neben der Art des Holzes und der Güteklasse sollte in den Bauvertrag aufgenommen werden, wie welches hölzerne Bauteil geschützt wird - chemisch oder konstruktiv, und wie die Oberfläche von Fenstern beispielsweise behandelt werden soll - lasiert oder lackiert und mit und in welcher Farbe.

Innenwände: Darauf achten, dass Bauart und Materialangabe von tragenden und nicht tragenden Wänden genau im Vertrag beschrieben werden.

Installationen für Strom: Auf genaue Beschreibung achten (zB konkrete Angaben zur Anschlussleistung und Einspeisung, der Anzahl der Stromkreise mit Unterscheidung nach Gerätestromkreisen, Steckdosenstromkreisen, Drehstromkreisen, Fi-Schutzschalter, ggf. auch Bus-Installationen und Schutzsysteme, wie auch die elektrotechnische Ausstattung der einzelnen Räume (incl. Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe).

Keller: Auf konkrete Materialangaben zu den Kellerwänden, außen wie innen, zur Wärmedämmung und zur Ausführung der Lichtschächte achten. Wichtig ist auch das Baugrundgutachten / Bodengutachten: Ob weiße oder schwarze Wanne oder Mischkonstruktion in Betracht kommt richtet sich nach dem Gutachten.

Lüftung: Beim Wohnhaus, vor allem beim Passivhaus, spielt die Lüftung eine zentrale Rolle. Festgehalten werden sollte im Vertrag die Art der Lüftung. Wenn es sich nicht um eine natürliche, sondern um eine kontrollierte Be- und Entlüftung handelt, sollte die Art der Lüftungstechnik und Wärmerückgewinnung aufgenommen werden. Tipp: Das Loch in der Fassade für die Dunstabzugshaube sollte nicht vergessen werden.
Materialangaben (gilt auch für alle detaillierten technischen Vorgaben): Im Vertrag sollte immer das Wort "mindestens" vor die Materialangabe/technische Vorgabe gesetzt werden. Darauf achten, dass die anerkannten Regeln der Baukunst (diese gehen mitunter über die DIN hinaus zB Schallschutz DIN 4109 entspricht nicht den Regeln der Baukunst) eingehalten werden.

Musterbaubeschreibung: Bestellen Sie sich die „Musterbaubeschreibung“ bei der Verbraucherzentrale (kostet nur ein paar €) und arbeiten diese durch.

Niedrigenergiehaus: Benennung von Dämm-Materialien oder Dämmstoffstärken sind nicht aussagekräftig. Sorgen Sie dafür, dass im Vertrag vereinbart wird, dass mindestens der "Niedrigenergiestandard" eingehalten wird, wenn sie ein Niedrigenergiehaus wünschen.

Objektbeschreibung: Achten Sie auf ausreichend konkrete und vollständige Beschreibung (insbesondere hinsichtlich Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses, konkreten Herstellerangaben, ggf. der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses wie auch Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen).

Passivhaus (=anderthalb Liter Heizöl (oder anderthalb Kubikmeter Erdgas) pro Quadratmeter Wohnfläche Haus): Absolut Winddichtigkeit muss gegeben sein. Wärmdämmschicht muss ordnungsgemäß sein, es dürfen keine Wärmebrücken entstehen, und alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Für sorgfältige Baukontrolle sorgen und einen Blower-Door-Test vereinbaren. Grundprinzipien des Passivhauses: Wärmeverluste vermeiden und freie Wärmegewinne optimieren!

Planunterlagen: Dafür sorgen, dass Sie diese auch als weiterzuverarbeitende Datei (zB Architekten-Standardprogramm o.ä.) erhalten. Sie brauchen i.Ü. in der Regel insbesondere Zeichnungen und Berechnungen gemäß den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung, Werkpläne im Maßstab 1:50, Werk- und Installationspläne für die Haustechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung) sowie Baugrundgutachten.

Prospektangaben: alle Unterlagen (auch Werbung) die sie überreicht bekommen oder die Sie in Ihrer Entscheidung zum Vertragsschluss beeinflusst haben sorgfältig aufbewahren. Aber: (vorrangig) wird im Zweifel wohl das zu berücksichtigen sein, was im Vertrag vereinbart wurde.

Qualität: Angaben sollten konkret im Vertrag benannt werden (zB Kommunikation Haustür: Klingelanlage, Gegensprechanlage, Videoanlage).

Regenwassernutzungsanlage: Sie benötigen einen zweiten Installationskreislauf und lassen sich vor allem bei Neubauten umsetzen. Wasserkosten können gespart werden. Ggf. im Bauvertrag genau festzulegen, wie und wo die Rohre installiert werden (vor der Wand, im Sockelbereich, auf oder unter Putz, samt Schallschutz für die Rohre) und aus welchem Material die Rohre bestehen.

Reihenhausklausel: Wenn Verkäufer mitteilt, es sei alles verkauft, sollte dies geprüft werden. Ohnehin sollte man sich bei einem „Baufeld“ klar darüber sein, dass derjenige, der in der Anfangsphase einer Siedlung mit dem Bau beginnt, nachfolgend Staub und Lärm anderer Bauherren ausgesetzt sein wird.

Schallschutz: Vor allem in Reihen- und Doppelhäusern spielt der Schallschutz eine bedeutsame Rolle. Zu beachten ist insbesondere bei einem Neubau, dass nach dem BGH die DIN 4109 nur der Vermeidung von Unzuträglichkeiten dient und die Vorschrift nicht den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06).

"Schlechtwetter": Im Vertrag sollte –wenn der Begriff auftaucht- geregelt sein, was man unter Schlechtwetter versteht (z.B. die Verarbeitung bestimmter Materialien insbes. im Außenbereich bedarf mitunter bestimmte Mindest- oder Höchsttemperaturen). Ggf. auch vereinbaren, dass eine bestimmte Anzahl von Schlechtwettertagen bereits bei der Terminsbestimmung berücksichtigt ist und ein Berufen auf Schlechtwettertage nur möglich ist, wenn sie innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen gemeldet werden.

Terminabsprachen: Auf Vereinbarung eines Bauablaufplans und insbes. eines Fertigstellungstermins achten. Vertragsstrafenregelung in den Vertrag aufnehmen.

Versorgungsleitungen: zB für Wasser, Abwasser, Telefon, Kabel-Breitband, Strom und Gas -- Kosten klären und klären, ob diese im Vertrag enthalten sind.

Wohnflächenberechnung: Wohnflächenverordnung für die Wohnfläche vereinbaren; Prüfung nach Fertigstellung vornehmen.
Zahlungsplan: Darauf achten, dass der Zahlungsplan nicht kopflastig (zu Anfang hohe Raten) ist; Tipp: sich ggf. an der MaBV hinsichtlich der Raten orientieren. Ab dem 1.1.2009 Forderungssicherungsgesetz beachten.
Zeitplan: Insbesondere Baubeginn und Fertigstellungstermin vereinbaren.