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Ob Scheidungsverfahren, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen. Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:
- Schlichtung ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Sie selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer. Ohne beiderseitige Zustimmung gibt es keine Einigung.
- Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens hemmt die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
- Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
- Einigungen vor einer Gütestelle sind in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden.
Unter Mediation versteht man ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung unter Leitung eines neutralen Dritten, des sog. Mediators. Anders als ein Richter hat der Mediator keine Entscheidungskompetenz, sondern leitet nur das Konfliktgespräch zwischen den Parteien. Der Begriff und das wissenschaftliche Interesse an der Mediation kommen aus den USA. In Deutschland spricht man in diesem Zusammenhang häufig von Schlichtung.
Der Notar a.D. Martin Winter hat für den Bereich des privaten Baurechts an dem deutschlandweit ersten Pilotprojekt zur Ausbildung des Mediators teilgenommen. Er ist auch bei der arge-baurecht (www.arge-baurecht.com) in der Liste der Schiedsleute und Schlichter eingetragen.
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