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Auslandsimmobilien und Erbschaft |
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Ob Spanien, Italien, Frankreich oder Schweiz. Die Globalisierung macht sich auch bei der Auswahl des Feriendomizils bemerkbar. Bei dem Erwerb der Eigentumswohnung wird aber oft vergessen, dass jedes Land über ein eigenes Erb- und Erbschaftssteuersystem verfügt.
Ein einheitliches Erbrecht gibt es in der Europäischen Union nicht, es ist auch in der nächsten Zeit nicht zu erwarten. Mitunter steht nicht einmal fest, welches Recht anwendbar ist und ob sich eine Doppelbesteuerung ergeben kann.
Bestehende Testamente sollten gegebenenfalls angepasst und geprüft werden. In romanischen Ländern ist z.B. das Berliner Testament, das gemeinschaftliche Testament oder der Erbvertrag unbekannt und wird teilweise als unwirksam angesehen. In Frankreich sind z.B. die dort belegenen Immobilien zwingend dem nationalen Erbrecht unterstellt.
Eheliches Güterrecht und Erbrecht sind auch eng miteinander verzahnt. Mitunter kann die Wahl des ausländischen Güterstandes helfen, so wenn die Ehepartner einen nach ausländischem Recht gültigen Ehevertrag hinsichtlich der im Ausland belegenen Immobilie abschließen.
Notare arbeiten mit dem Deutschen Notarinstitut in Fällen der Berücksichtigung ausländischen Rechts regelmäßig zusammen. Die dort erstellten Gutachten sind für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden.
Das beurkundete öffentliche Testament ist dem privatschriftlichen Testament auch vorzuziehen, weil es im Ausland leichter vollzogen werden kann.
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