Kids  
Ohne Kinder wäre die Welt eine Wüste (Jeremias Gotthelf).
Auch in punkto Kinder hat der Notar zahlreiche Aufgaben. Er gibt Ihnen zum Beispiel Auskunft zum Thema Namen oder Unterhalt des Kindes und über Ihre sonstigen Rechte und Pflichten als Eltern. So müssen sich Eltern darum kümmern, dass für alles gesorgt ist. Das betrifft weit mehr als ein schönes Zuhause oder eine gute Erziehung. Schließlich ist das Wohl des Kindes der Eltern wichtigste Pflicht. Für beide gemeinsam. Zudem müssen Sie als Eltern das Vermögen Ihrer Kinder verwalten. Und die Rechtsgeschäfte Ihres Nachwuchses abschließen und erfüllen. Und zwar in seinem Sinne. Allerdings hält das Familiengericht seine Hand über besonders wichtige Entscheidungen: Etwa, wenn es um Immobilien, Gesellschaftsverträge oder Kredite geht. Da haben Sie als Eltern nämlich keineswegs freie Entscheidungsmacht. Das Gespräch mit Ihrem Notar kann hier manches klären. Bleibt noch zu sagen, dass die Rechte und Pflichten Ihrem Kind gegenüber immer bestehen bleiben. Bis zu seiner Volljährigkeit. Im Prinzip auch dann, wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen.
Unsere Notarin ist aber auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie als Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind. Egal ob es um die Anerkennung der Vaterschaft eines nichtehelichen Kindes, die Zahlungspflicht oder die Sorgeerklärung für die gemeinsame Sorge durch beide Eltern geht.
Die Sorgeerklärung ist notwendig, wenn unverheiratete Paare die Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen. Mit der Sorgeerklärung stehen die Personen- und Vermögenssorge für das Kind und damit auch die Vertretung bis zu seiner Volljährigkeit nicht mehr alleine der Mutter, sondern beiden Eltern gemeinsam zu. Eine zeitliche Befristung der gemeinsamen Sorge ist nicht möglich. Wegen dieser rechtlichen Tragweite müssen Sorgeerklärungen notariell beurkundet werden. Der Notar belehrt über die erhebliche Bedeutung dieser Entscheidung und ihre rechtlichen Konsequenzen. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab, ist die Mutter alleine sorgeberechtigt. Nachträgliche Änderungen des Sorgerechts können durch gerichtliche Entscheidung erreicht werden.