Die nichteheliche Lebensgemeinschaft  
Der Ring macht Ehen, und Ringe sind's, die Ketten machen (Schiller).
Ob dies zutrifft? Jedenfalls leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen (annähernd 2 Mio. in Deutschland). Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern und eine Trennung ohne Rechtsstreit zu ermöglichen. Durch Vollmachten und andere Vereinbarungen kann Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen werden. Da der nichteheliche Partner kein gesetzliches Erbrecht hat, sollten die Partner durch Erbvertrag oder Testamente die Erbfolge entsprechend ihrer Wünsche regeln.
Als unparteiischer Berater helfen Notare Ihnen beim Abschluss des individuellen, den konkreten Bedürfnissen angepassten Partnerschaftsvertrages. Tatsächlich sind mitunter viele Punkte zu beachten: z.B. beim Mietvertrag, bei der Vermögensbildung, bei Schulden, bei Unterhalt und Versorgung, bei gemeinsamen Kindern, bei Vollmachten. Bei Absprachen über Grundbesitz, Schenkungsversprechen, erbvertraglichen Regelungen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.
Grundsätzlich gilt, dass eine Trennung unkomplizierter ist, wenn nur geringes gemeinsames Vermögen und geringe gemeinsame Schulden vorhanden sind. Eine klare Regelung hilft späteren Streit zu vermeiden, der, wenn er vor Gericht ausgetragen wird teurer werden wird als eine rechtzeitige notarielle Vereinbarung. Oft kommt es aber zum gemeinsamen Immobilienkauf ohne vorher die Folgen und das damit verbundene Risiko zu überdenken. Dies auch deshalb, weil grundsätzlich beim Scheitern der Beziehung keinem Partner wegen zugunsten des anderen oder im gemeinsamen Interesse getätigten Aufwendungen Rückzahlungsansprüche zustehen. Besprechen Sie mit unserer Notarin, die in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommenden Lösungen.
Sie sollten insbesondere an Folgendes denken:
-Eigentum: Wem gehören Hausrat und gemeinsam angeschafftes Vermögen?
-Erbe: Testament machen.
-Haushalt: Wer kümmert sich um was? Wie wird er finanziert?
-Immobilie: Wem gehört sie, wer muss ausziehen, wer steht im Mietvertrag?
-Kinder: Wer hat das Sorgerecht?
-Schulden: Ausgleich nach Trennung.
-Unterhalt: Wie werden die Partner sozial abgesichert?
-Versicherungen: Wohnen beide zusammen, kann der Partner in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden, ebenso in die Rechtsschutzversicherung. Die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse ist aber nicht möglich.
-Vollmachten: Rechtzeitig ausstellen.